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   OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23   

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https://dejure.org/2023,3233
OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23 (https://dejure.org/2023,3233)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.02.2023 - 24 W 2/23 (https://dejure.org/2023,3233)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Februar 2023 - 24 W 2/23 (https://dejure.org/2023,3233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    RVG § 32 Abs. 1; GKG § 68 Abs. 3; RVG-VV Nr. 3104
    Streitwertbeschwerde; Terminsgebühr; Gegenstandswert; Teilrücknahme der Klage; Gebührenfreiheit; Gegenstandswert der anwaltlichen Terminsgebühr bei Teilrücknahme der Klage vor der mündlichen Verhandlung

  • IWW

    § 32 Abs. 1 RVG, § 269 Abs. 1 ZPO, Nr. 3104 RVG VV
    Gebührenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit des für die Gerichtsgebühren festgesetzten Gegenstandswertes für die Gebühren des Rechtsanwalts; Höhe des Gegenstandswertes für die Terminsgebühr bei teilweiser Klagerücknahme vor der mündlichen Verhandlung; Gerichtsgebühren für eine unzulässige Beschwerde ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klagerücknahme vor der Verhandlung: Gegenstandswert für Terminsgebühr?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Koblenz, 06.03.2002 - 5 W 100/02

    Streitwert: Negative Feststellungs- und Löschungsklage

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
    In diesem Fall ist die Beschwerde nach § 68 Abs. 3 GKG gebührenfrei ( OLG Koblenz, Beschluss vom 6. März 2002 - 5 W 100/02 , juris Rn. 19).
  • KG, 05.01.2006 - 1 W 258/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Terminsgebühr bei Klagerücknahme und Verhandlung über die

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
    Da sich nach einer Teilrücknahme der Klage nachfolgende Gebühren jedenfalls dann nur noch aus der rechtshängig verbleibenden Hauptsache errechnen, wenn die Rücknahme dem Gericht in der Verhandlung bekannt ist (Müller-Rabe aaO Rn. 322), richtet sich der für die Terminsgebühr maßgebliche Wert der anwaltlichen Tätigkeit in der mündlichen Verhandlung nach dem geringeren Wert der geänderten Anträge (vgl. KG, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 1 W 258/05 , juris Rn. 4; Müller-Rabe aaO Rn. 333).
  • OLG Bremen, 05.01.2022 - 2 W 56/21

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Wert des Streitgegenstandes im

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die vom Landgericht vorgenommene gestaffelte Streitwertfestsetzung zutreffend ist (vgl. hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 12 W 367/22 , juris Rn. 4; OLG Bremen, Beschluss vom 5. Januar 2022 - 2 W 56/21 , juris Rn. 6; jew. mwN).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 18 W 132/19

    Zur Terminsgebühr bei einer teilweisen Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
    Danach wäre, hätte der Klägervertreter die Klage erst im Termin teilweise zurückgenommen, die Terminsgebühr grundsätzlich bereits in voller Höhe aus dem ursprünglichen Streitwert angefallen und bliebe gemäß § 15 Abs. 4 RVG erhalten, nachdem die Verhandlung mit dem Aufruf der Sache ( § 220 Abs. 1 ZPO ) begonnen hatte (vgl. BGH aaO; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 18 W 132/19, juris Rn. 4 f; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl., Anhang VI Rn. 329).
  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
    Hierfür genügt nach allgemeiner Ansicht allein die Terminswahrnehmung durch den Rechtsanwalt, der in dem Termin lediglich vertretungsbereit anwesend sein muss, ohne dass es darauf ankommt, ob tatsächlich Anträge gestellt werden oder eine Erörterung stattfindet ( BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 3/09 , NJW 2011, 529 Rn. 9 mwN).
  • OLG München, 16.10.2020 - 11 W 1436/20

    Kostenfestsetzungsverfahren - Auseinanderfallen von Gerichts- und Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
    Denn diese richtet sich nach dem Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit in der mündlichen Verhandlung, während für die gerichtliche Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 GKG-KV gemäß § 39 GKG der Gesamtwert aller während des Verfahrens anhängig gemachter Gegenstände maßgebend ist (OLG München, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 11 W 1436/20, FamRZ 2021, 380, 381 mwN; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 2 W 4619/21 , NJW 2022, 951 Rn. 10, 12).
  • OLG Dresden, 19.07.2022 - 12 W 367/22

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Keine gestaffelte

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die vom Landgericht vorgenommene gestaffelte Streitwertfestsetzung zutreffend ist (vgl. hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 12 W 367/22 , juris Rn. 4; OLG Bremen, Beschluss vom 5. Januar 2022 - 2 W 56/21 , juris Rn. 6; jew. mwN).
  • BGH, 14.12.2017 - IX ZR 243/16

    Rechtsanwaltsgebühr: Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr bei zunächst

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
    Voraussetzung für die Anwendung des § 32 Abs. 1 RVG ist demgemäß, dass sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auftragsgemäß auf denselben Gegenstand bezogen hat, der auch der gerichtlichen Tätigkeit zugrunde lag ( BGH, Urteil vom 14. Dezember 2017 - IX ZR 243/16 , NJW-RR 2018, 700 Rn. 21 f mwN; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl., § 32 Rn. 7 ff).
  • OLG Nürnberg, 12.01.2022 - 2 W 4619/21

    Keine Streitwertfestsetzung nach Verfahrensabschnitten

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
    Denn diese richtet sich nach dem Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit in der mündlichen Verhandlung, während für die gerichtliche Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 GKG-KV gemäß § 39 GKG der Gesamtwert aller während des Verfahrens anhängig gemachter Gegenstände maßgebend ist (OLG München, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 11 W 1436/20, FamRZ 2021, 380, 381 mwN; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 2 W 4619/21 , NJW 2022, 951 Rn. 10, 12).
  • BGH, 03.03.2014 - IV ZB 4/14

    Gerichtsgebührenbefreiung: Kostenpflichtigkeit einer kraft Gesetzes

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2023 - 24 W 2/23
    Diese gilt zwar nicht, wenn die Beschwerde unstatthaft ist ( BGH, Beschluss vom 3. März 2014 - IV ZB 4/14 , NJW 2014, 1597 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2023 - 15 W 9/23

    Wert der Gerichtsgebühren ≠ Wert der Anwaltsgebühren!

    Der Grundsatz des § 32 RVG, wonach die gerichtliche Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werts auch für die Gebühren des Rechtsanwalts bestimmend ist, gilt nur insoweit, als sich der Gegenstand der gerichtlichen Tätigkeit mit derjenigen des Rechtsanwalts deckt (OLG Nürnberg, NJW 2022, 951 Rn. 12; OLG Dresden, Beschl. v. 19.07.2022 - 12 W 367/22, NJOZ 2022, 1490 Rn. 4; OLG Celle Beschl. v. 23.2.2023 - 24 W 2/23, BeckRS 2023, 2677 Rn. 9).

    Das gilt insbesondere für die Terminsgebühr nach Nr. 3104 RVG-VV. Denn diese richtet sich nach dem Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit in der mündlichen Verhandlung (vgl. OLG München, Beschl. v. 16.10.2020 - 11 W 1436/20, NJOZ 2021, 1055 Rn. 10; OLG Celle Beschl. v. 23.2.2023 - 24 W 2/23, BeckRS 2023, 2677 Rn. 9 m.w.N.).

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